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Seit dem 01.01.2023 gibt es das sogenannte Notvertretungsrecht für Ehegatten. Es gilt maximal 6 Monate und umfasst nur den gesundheitlichen Bereich. Mit der Abfassung einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie weitaus umfassender, wer Sie in gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten soll. Eine gerichtlich bestellte Betreuung soll dadurch vermieden werden.
Der Vortrag richtet sich an Menschen, die ihre Vertretung in gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst regeln wollen.