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10306 Betreuungsverfügung: Teilen Sie dem Gericht Ihre Wünsche mit

Info
Fehlt es an einer Vorsorgevollmacht oder ist diese unwirksam, entscheidet das Amtsgericht, wer die gesetzliche Vertretung einer Person übernimmt, die nicht entscheidungsfähig ist. In der Mehrheit sind dies nicht Familienangehörige, sondern außenstehende Dritte. Wer bestimmte Vorstellungen darüber hat, wer im Falle der Entscheidungsunfähigkeit gesetzliche/r Vertreter/in sein soll, kann dies in einer Betreuungsverfügung regeln - ggf. auch ergänzend oder alternativ zu einer Vorsorgevollmacht.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters.
Leitung
Silke Möhring , Juristin
Beginn
23.11.2022
Uhrzeit
17:30
Kursort(e)
Online-Seminar über Edudip
Entgelt
0,00 € 
Maximale Teilnehmer
25 
Anmeldung bis
20.11.2022 
Hinweis(e)
Der Vortrag ist entgeltfrei.
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Ihren Link zum Online-Seminar erhalten Sie per E-Mail kurz vor Kursbeginn.
Informationen zum Kurs
Für diesen Kurs sind keine Dokumente vorhanden.


Anmeldung möglich Ende: Kurs bereits beendet